Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 770/20

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 14.8.2020 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen