Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2787/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 20,53 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

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