Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2363/20

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17.7.2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.175,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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