Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2382/20

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. Juli 2020 wird verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.


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