Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 874/20

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts in Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. Oktober 2020 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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