Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1928/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.


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