Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 180/21

Tenor

  • 1. Das Gesuch des Klägers, den Richter am Verwaltungsgericht M.      wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.

  • 2. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 6.1.2021 wird verworfen.


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