Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 116/20

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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