Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 747/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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