Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1885/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 18.000,00 Euro festgesetzt.


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