Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1090/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 914,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.