Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1390/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 13.000 Euro festgesetzt.


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