Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 653/20

Tenor

Die Beschwerde gegen den den Antrag auf Beiladung zum erstinstanzlichen Verfahren ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 22.7.2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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