Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 567/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 143,25 Euro festgesetzt.


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