Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 804/21

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. April 2021 wird teilweise geändert. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage des Antragstellers gegen Ziffer 1 der des Bescheids der Antragsgegnerin vom 27. April 2021 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 29. April 2021 wird mit den folgenden Maßgaben angeordnet:Der geplante Aufzug am 1. Mai 2021 beginnt nicht am Hans-Böckler-Platz, sondern am Friesenplatz, so dass die Venloer Straße nicht als Aufzugsstrecke in Anspruch genommen wird. Letzteres gilt auch für die Schildergasse.

Die Strecke des Aufzugs verläuft wie folgt:

Friesenplatz - Hohenzollernring - Rudolfplatz - Hahnenstraße - Neumarkt - Cäcilienstraße - Pipinstraße - Augustinerstraße - Heumarkt - Alter Markt.Die an dem Aufzug teilnehmenden Personen bilden Blöcke mit jeweils maximal 50 Personen. Die Blöcke wahren einen Abstand von 50 Metern zueinander.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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