Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 841/21

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2021 wird mit Ausnahme des Streitwertbeschlusses geändert. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2021 wird mit folgenden Maßgaben angeordnet:

-            An der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung dürfen maximal 150 Personen gleichzeitig teilnehmen.

-            Die Versammlungsfläche ist nach Osten so zu begrenzen, dass zur Eingangsfront des Bahnhofsgebäudes ein Korridor von mindestens 10 m freigehalten wird (gemessen von der Gebäudewand, ohne Vordach).

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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