Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4021/19

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.8.2019 wird zugelassen, soweit die Spielhalle I.----straße 91 in C.        H.        , rechter Eingang, Gegenstand des Verfahrens ist.

Im Übrigen (bezogen auf die Spielhalle I.----straße 91 in C.        H.        , linker Eingang) wird der Zulassungsantrag abgelehnt.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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