Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 430/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 22.404,12 Euro festgesetzt.


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