Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 757/21.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

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