Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1695/19

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 13.3.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt, soweit dieser das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.7.2017 betrifft.

Soweit das Verfahren den Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 9.3.2018 betrifft, wird die Berufung der Klägerin zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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