Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1586/20

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Mai 2020 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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