Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 803/21

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt gefasst.

Es wird festgestellt, dass sich das Verfahren erledigt hat.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 7.000,- Euro festgesetzt.


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