Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 632/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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