Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2731/19

Tenor

Das Berufungsverfahren gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30.4.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin, die Beklagte und die Beigeladene jeweils zu einem Drittel, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.562,50 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen