Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1949/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.6.2020 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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