Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1777/21, 19 E 940/21

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten der Beschwerdeverfahren. Im Beschwerdeverfahren 19 E 940/21 werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 1777/21 wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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