Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1182/21

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28.6.2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 82.560,00 Euro festgesetzt.


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