Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1512/19

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

2. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,- Euro festgesetzt.


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