Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 4644/19

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und das Verfahren auf Zulassung der Berufung jeweils auf 67.543,02 Euro festgesetzt. Für das erstinstanzliche Verfahren wird der Streitwert unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen auf 64.096,68 Euro festgesetzt.


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