Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 102/22

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihre Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 19.1.2022 ‒ 4 E 30/22 ‒ wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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