Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1982/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 35.396,58 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 34.823,76 Euro festgesetzt.


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