Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 159/22

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird durch einstweilige Anordnung untersagt, die bei der amtlichen Kontrolle am 4. November 2021 in der Bäckereifiliale der Antragstellerin in der H.          Straße 129 in E.          festgestellten Mängel entsprechend der Ankündigung im Schreiben vom 8. Dezember 2021 im Internet auf der Seite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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