Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 813/20.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

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