Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1840/20

Tenor

Das Beschwerdeverfahren des Antragstellers zu 2. wird eingestellt.

Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1. gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.11.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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