Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 316/22

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.3.2022 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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