Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 484/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis zu 13.000 Euro festgesetzt.


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