Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 535/22

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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