Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3581/20

Tenor

Die Zulassungsanträge werden abgelehnt.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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