Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 A 369/20

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die im Zulassungsverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 91.980,- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

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