Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 691/22

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 20. Mai 2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.400,- Euro festgesetzt.


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