Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 925/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750.- Euro festgesetzt.


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