Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1371/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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