Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 712/22

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt, soweit das Verwaltungsgericht ihm stattgegeben hat.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen in vollem Umfang.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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