Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 939/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 500,00 Euro festgesetzt.


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