Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2062/22

Tenor

1. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt T.  aus L.  wird abgelehnt.

2. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. August 2022 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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