Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 110/23

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den ihre Erinnerung gegen den Vorschussfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9.12.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3.1.2023 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5

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