Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1442/23

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.922,02 Euro festgesetzt.


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