Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 254/24

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2024 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahren beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

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