Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 297/24

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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