Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 854/24

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine erneute Entscheidung in dem Stellenbesetzungsverfahren betreffend die beim Antragsgegner zu besetzende Beförderungsstelle "Amtsleitung 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt" (A 16 LBesO A NRW) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erfolgt.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.


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